Customs Recordation: Markenschutz durch den Zoll

Der chinesische Zoll ist bei der Bekämpfung des Markenpiraterie ausgesprochen aktiv. Im Jahr 2020 beschlagnahmte die General Administration of Customs etwa 56 Millionen Produkte, die gegen Rechte am geistigen Eigentum verstießen – davon verstießen 99,37 % gegen Markenrechte. Im Kontrast zu diesem enormen Fälschungsvolumen steht, dass viele multinationale Unternehmen die Möglichkeiten des chinesischen Zoll zum IP-Schutz gar nicht kennen oder sie sogar ignorieren. Nach Angaben der General Administration of Customs wurden im Jahr 2021 insgesamt 17.667 Anträge auf Registrierung von Rechten am geistigen Eigentum beim Zoll genehmigt, von denen aber nur 5.929 von ausländischen Rechteinhabern eingereicht wurden.

Der Rechtsschutz, den der Zoll bei der Ein- und Ausfuhr von Waren gewährt, basiert auf den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China für Marken, Urheberrechte, Patente, Weltausstellungsmarken und olympische Symbole. Es gibt zwei Hauptmodelle des Schutzes, der aktive Schutz von Amts wegen und der passive Schutz durch Anmeldung. Beim aktiven Schutz wird der Inhaber der Rechte schriftlich benachrichtigt, wenn der Zoll feststellt, dass die ein- oder ausgeführten Waren im Verdacht stehen, angemeldete Rechte am geistigen Eigentum zu verletzen. Wenn der Rechteinhaber die Verletzung bestätigt, werden weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Beim passiven Schutz beantragt der Rechtsinhaber bei den Zollbehörden die Beschlagnahme der mutmaßlich rechtsverletzenden Waren, wenn er feststellt, dass diese Waren ein- oder ausgeführt werden sollen.

Europäische Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, sollten ihre Marken beim chinesischen Zoll anmelden und den Besitz und die Ausübung von Rechten, den Status von Waren sowie die Ein- und Ausfuhr bekanntermaßen rechtsverletzender Waren bei General Administration of Customs über das Zoll-Informationssystem registrieren lassen. Nur dann kann der chinesische Zoll die Rechte bei der Einfuhr- und Ausfuhrüberwachung proaktiv schützen. Die Aufzeichnungen über den Zollschutz von IPR können bis zu 20 Jahre gültig sein. Darüber hinaus sollte der Rechtsinhaber die nachfolgenden Aufzeichnungen sorgfältig pflegen und die Informationen über die legalen Nutzer seiner Marke aktuell halten. Nur so kann verhindert werden, dass die Waren eines rechtmäßigen Nutzers versehentlich beschlagnahmt werden.

Bild>CNIPA

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