China geht gegen bösgläubige IP-Verletzungsverfahren vor

Das Oberste Volksgericht der VR China betont die Notwendigkeit, verstärkt gegen falsche und böswillige Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums vorzugehen. Das relevante Dokument ist die „Stellungnahmen des OVG zur Stärkung des Prozesswesens im Bereich des geistigen Eigentums, um wirksame gerichtliche Dienstleistungen zu erbringen und den Aufbau einer Hochburg des geistigen Eigentums zu gewährleisten“, veröffentlich am 29. Oktober 2021. Das Ziel ist, den Missbrauch von Rechten am geistigen Eigentum zu verhindern und dadurch auch illegales Vorgehen zu regulieren. Ein Beispiel sind Patent Traps (专利陷阱) – die Praxis der Inhaber von IP Rechten, diese zum Ausschluss von Konkurrenten aus dem Markt zu nutzen und sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Oder Patenttrolle, die versuchen, Patentrechte weit über den tatsächlichen Wert des Schutzrechts oder seinen Beitrag zum Stand der Technik hinaus durchzusetzen, meist ohne die Absicht, die Patente selbst zu nutzen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich das OVG mit dem Thema böswillige IP Streitigkeiten befasst. Anfang letzten Jahres bestätigte das Gericht, dass im Falle des Missbrauchs von IP-Rechten durch den Kläger der Beklagte vom Kläger Entschädigung für im Rahmen der Verteidigung entstandene Kosten verlangen kann – ohne hierfür erneut Klage einreichen zu müssen. Dies ist eine bemerkenswerte Entwicklung. Bislang war es notwendig, eine neue Klage einzureichen, um angemessene Kosten geltend zu machen, was weitere Kosten und Aufwand bedeutete. Voraussetzung ist, dass der Beklagte nachweisen kann, dass der Kläger böswillig gehandelt hat und seine Rechte missbraucht, um die legitimen Rechte und Interessen des Beklagten zu schädigen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte dies auslegen werden. Welche Beweise werden als ausreichend erachtet, um zu beweisen, dass eine böswillige IP-Klage stattgefunden hat? Wenn der Kläger den Prozess verliert, bedeutet das nicht unbedingt, dass er in böser Absicht gehandelt hat. Für die Beklagten stellt es kein Risiko dar, in einem IP-Verletzungsprozess Schadensersatz vom Kläger zu fordern, wenn sich abzeichnet, dass dieser den Prozess verliert. Es könnte also zum Standard werden, das Beklagte in solchen Situationen Schadensersatz fordern. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte damit umgehen werden.

Eine Schlussfolgerung, die bereits jetzt gezogen werden kann: Vor der Einreichung einer Klage wegen IP Verletzung in China müssen die Motive berücksichtigt werden und das Risiko, als böswilliger Prozessführer zu gelten, abgewogen werden. Umgekehrt gilt für ein westliches Unternehmen, das von einem Unternehmen mit böswilligen Absichten und rechtswidrigen Ansprüchen verklagt wird, dasselbe: Es kann im Rahmen der Verletzungsklage Schadensersatz vom Kläger verlangen, ohne eine separate Klage einreichen zu müssen.

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