Beweislast und Schadensermittlung bei Geschäftsgeheimnissen

In den sich schnell verändernden innovativen Technologiefeldern gewinnt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen an Bedeutung. Die Gesetzgebung in China bietet derzeit unterschiedliche Ansätze, das eigene Know-how besser zu schützen.  

So sieht Auslegung einiger Fragen im Zusammenhang mit der spezifischen Rechtsanwendung bei der Behandlung von Strafsachen wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (III) vom 12. September 2020 unter anderem vor, dass im Fall der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen Ermittlungen aufgenommen werden können, wenn der dem Rechteinhaber entstandene Schaden oder die Höhe der illegalen Einnahmen 300.000 RMB erreicht, was im Vergleich zur vorherigen gerichtlichen Auslegung von 500.000 RMB jetzt reduziert wurde.

Die Höhe des Schadens kann durch eine angemessene Lizenzgebühr für das Geschäftsgeheimnis bestimmt werden. Gibt es keine Lizenznehmer, über die der Wert des Geschäftsgeheimnisses ermittelt werden kann, so besteht die Möglichkeit eines Gutachtens durch eine Gutachtenstelle. Dies ist bereits 2019 in einem Fall zwischen zwei chinesischen Firmen geschehen. Das höhere Gericht der Provinz Jiangsu entschied in erster Instanz für das Unternehmen Sennics, ein Hersteller für Kunststoffadditive, dessen Geschäftsgeheimnisse ohne Genehmigung genutzt wurden, und akzeptierte die ermittelte Schadenshöhe des Gutachtens.

Auch die neueste Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs regelt die Beweislast bei Rechtsstreitigkeiten über Geschäftsgeheimnisse neu. Wenn der Geschädigte ausreichende Maßnahmen zum Schutz seines Know-hows und die Nutzung seiner Geschäftsgeheimnisse dem ersten Anschein nach (prima facie) nachweisen kann, so geht die Beweislast auf den Beschuldigten über.

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