China zieht die juristischen Zügel bei der Verfolgung der Wirtschaftsspionage weiter an – auch für ausländische Unternehmen. Der Nationale Volkskongress hat im Oktober 2020 einen neuen Entwurf zur Änderung des chinesischen Strafrechts veröffentlicht, der einen besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst. China hat in den vergangenen Monaten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen oder gerichtlichen Interpretationen herausgegeben, die den Schutz von Trade Secrets stärken.
Weil sich durch die rasche Entwicklung der Internet-Technologie auch die Formen der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen verändert haben, wurden dem Strafrecht in Artikel 219 des Änderungsentwurfs mit dem Betrug und dem elektronischen Eindringen zwei neue Wege zur illegalen Erlangung von Geschäftsgeheimnissen berücksichtigt. Gleichzeitig wurde die Höchststrafe für solche Fälle von sieben auf zehn Jahre Gefängnis angehoben.
Mit Blick auf ausländische Aktivitäten wurde ein Absatz zur Bekämpfung der Wirtschaftsspionage in China und im Ausland hinzugefügt. Jede Person, die für eine Einrichtung, Organisation oder Person außerhalb des Landes Geschäftsgeheimnisse stiehlt, ausspioniert oder illegal beschafft, wird in schweren Fällen mit mehr als fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. Diese Gesetzesänderung kann für ausländische Unternehmen, die mit chinesischen Partnern arbeiten, ein erhöhtes Risiko darstellen.
Bei der Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen sollten ausländische Unternehmen immer klar dokumentieren, welche Geschäftsgeheimnisse ihnen gehören, wer Zugang zu ihnen hat und welche Maßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse durchgeführt werden. Andererseits müssen ausländische Unternehmen sorgfältig prüfen, welche Informationen von den chinesischen Partnern zur Verfügung gestellt werden, aus welchen Quellen sie stammen und wie der Bereitstellungsprozess aussieht, um zu vermeiden, dass illegal Geschäftsgeheimnisse dritter Parteien genutzt werden.
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