Stärkung des Design-Schutzes

China ist am 5. Februar 2022 dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerbliche Muster und Modelle (kurz: dem Haager System) beigetreten. Dieses ermöglicht es, über einen Antrag den Schutz eines Designs in mehr als 90 Ländern weltweit gleichzeitig zu beantragen – ab dem 5. Mai 2022 auch in China.

Der Beitritt Chinas war bereits angekündigt worden und hat sich in der Novelle des Patengesetzes, in der die Patentlaufzeit von Designs auf den internationalen Standard von 15 Jahren angehoben wurde, angedeutet.

Schon seit 2021 gab es in China verstärkt Bemühungen, den Schutz von (industriellen) Designs zu verbessern. Das zeigte sich neben der Anpassung von Gesetzen und strategischen Plänen zur Verbesserung des IP-Systems unter anderem darin, dass mehrere regionale Administrations for Market Regulation (AMR), allen voran Shenzhen, sich die schnelle administrative Durchsetzung von Designs auf die Fahne geschrieben haben. Bisher war das in der Praxis nur für Markenverletzungen möglich.

Ein effektives Vorgehen gegen die Verletzung der Rechte an einem Design waren bisher nur zeit- und kostenintensiv über administrative oder zivile Klagen möglich. Der Ansatz einer administrativen Beschwerde bei der lokalen AMR wurde allerdings seit 2021 in der Praxis bisher nur einmal angewendet. Woran das liegt, ist unklar. Werden keine Anträge von Rechtsinhabern gestellt? Oder werden sie von der Behörde angelehnt? Ist in der Behörde nicht die notwendige Kompetenz vorhanden, um die Verletzung eines Designs beurteilen zu können?

Im letzten Jahr wurde die AMR in Shenzhen umstrukturiert und hat beispielsweise die Kompetenz für administrative Vorgänge bei Urheberrechtsverletzungen übernommen. Möglicherweise ist es dieser Umstrukturierung zuzuschreiben, dass bisher keine administrative Durchsetzung von Designs stattgefunden hat. Es bleibt abzuwarten, ob die verwaltungsmäßige Durchsetzung von Designs Fahrt aufnimmt oder ob sie wieder von der Bildfläche verschwindet.

Bild: Aurélien Adoue

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