Am 26. Juni 2026 hat China eine umfassende Neufassung seines Markengesetzes verabschiedet, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird. Sie markiert einen wichtigen Kurswechsel: Künftig zählen nicht mehr allein die Registrierung, sondern verstärkt auch die tatsächliche Benutzung einer Marke und die Gutgläubigkeit des Anmelders. Markenanmeldungen ohne ernsthafte Benutzungsabsicht, die den normalen geschäftlichen Bedarf deutlich überschreiten, sollen zurückgewiesen werden. Bei nachteiligen Auswirkungen drohen zusätzlich Geldbußen von bis zu 100.000 RMB. Damit richtet sich das Gesetz insbesondere gegen das massenhafte Horten von Marken und spekulative Anmeldungen.
Auch Markenagenturen werden stärker in die Verantwortung genommen und können gemeinsam mit dem Anmelder haften, wenn sie wissentlich bösgläubige Anmeldungen übernehmen. Zugleich wird die irreführende Verwendung eingetragener Marken strenger sanktioniert. Dies betrifft beispielsweise Angaben wie „ohne Zusatzstoffe“ oder „handgemacht“, wenn das Produkt diese Eigenschaften tatsächlich nicht besitzt. Möglich sind Bußgelder von bis zum Fünffachen des rechtswidrig erzielten Umsatzes. Wird die beanstandete Nutzung nicht korrigiert, kann sogar die Registrierung gelöscht werden. Auch unbenutzte Marken geraten stärker unter Druck. Während ihre Löschung nach drei Jahren Nichtbenutzung bislang grundsätzlich von einem Dritten beantragt werden musste, darf die Markenbehörde künftig auch von sich aus tätig werden, sofern kein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung besteht.
Unternehmen sollten daher umfangreiche defensive Markenportfolios überprüfen und die tatsächliche Nutzung ihrer Kernmarken systematisch dokumentieren, etwa anhand von Rechnungen, Verträgen, Produktverpackungen, Werbematerialien und Nachweisen über Onlineverkäufe. Gleichzeitig erweitert die Reform den Schutz bekannter Marken: Eine Registrierung in China soll nicht mehr zwingend erforderlich sein, um unter bestimmten Voraussetzungen auch Schutz gegenüber unähnlichen Waren oder Dienstleistungen zu erhalten. Davon können insbesondere internationale Marken profitieren, die in China bereits eine hohe Bekanntheit besitzen, aber noch nicht in allen relevanten Klassen registriert sind. Darüber hinaus wird das Markenrecht digitaler. Die Benutzung über das Internet und andere Informationsnetzwerke wird ausdrücklich anerkannt, zudem sollen animierte Marken registrierbar werden. Dynamische Logos, App-Animationen oder visuelle Startsequenzen können damit stärker als eigenständige Markenwerte in den Fokus rücken.
Handlungsbedarf ergibt sich außerdem aus der Verkürzung der Widerspruchsfrist von drei auf zwei Monate. Rechteinhaber müssen ihr Markenmonitoring sowie die interne Abstimmung mit chinesischen Beratern und Geschäftseinheiten entsprechend beschleunigen. Unternehmen sollten die Übergangszeit bis zum 1. Januar 2027 nutzen, um bestehende Markenportfolios auf unbenutzte Registrierungen zu prüfen, Benutzungsnachweise strukturiert zu archivieren, defensive Anmeldestrategien neu zu bewerten und ihre Überwachungsprozesse anzupassen. Die Reform macht deutlich, dass erfolgreicher Markenschutz in China künftig weniger von der Zahl der Registrierungen abhängen wird als von ihrer tatsächlichen Nutzung und einer konsequenten Portfolioverwaltung.
