Das Exportkontrollgesetz erfordert Export-Compliance

Chinas neues Exportkontrollgesetz ist umfassender, als viele in China tätige Unternehmen glauben. Es zielt nicht nur auf den grenzüberschreitenden Transfer von kontrollierten Gütern ab, sondern auch auf die Bereitstellung von kontrollierten Gütern durch eine chinesische Person an eine ausländische Person innerhalb oder außerhalb ihres Territoriums. Zu den kontrollierten Gütern gehören nicht nur Waren, Technologien und Dienstleistungen, sondern auch Daten wie z. B. technische Informationen, die sich auf die Güter beziehen.

Die Exportkontrollliste ist noch nicht verfügbar. Bei der Beurteilung der eigenen Betroffenheit ist jedoch zu beachten, dass nach der Catch-All-Regelung auch Güter, Dienstleistungen, Know-how-Bestände und Daten kontrolliert werden können, die nicht in diesen Listen aufgeführt sind. Die staatliche Exportkontrollbehörde kann aus Gründen des Schutzes der nationalen Sicherheit temporäre Kontrollen für Güter, Technologien und Dienstleistungen verhängen, die nicht in der Exportkontrollliste aufgeführt sind. Auch freie Produkte, die kontrollierte Güter enthalten, können unter das Exportkontrollgesetz fallen.

Ähnlich wie das US-Exportkontrollsystem „Entity List“ sieht auch das Exportkontrollgesetz ein Kontrolllistensystem vor, wonach Importeure und Endverbraucher, die die nationale Sicherheit und die Interessen Chinas etc. gefährden könnten, auf die Kontrollliste gesetzt werden können. Jeder Importeur, Exporteur oder Endverbraucher, der gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, muss mit einer Schwarzlistung, Handelsverboten, Geldstrafe und strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Er hat jedoch die Möglichkeit, bei den chinesischen Behörden die Streichung von der Liste zu beantragen, indem er Maßnahmen nachweist, die zur Beseitigung der Verstöße und zur Vermeidung künftigen Fehlverhaltens ergriffen wurden.   

Wir empfehlen Unternehmen, die in China oder mit China Geschäfte machen, die Anforderungen des Gesetzes in ihrer Compliance-Funktion zu berücksichtigen. Das Exportkontrollgesetz ist zusammen mit dem Cybersicherheitsgesetz und dem Datensicherheitsgesetz ein weiterer Grund, diese Funktion jetzt auszubauen. Die Aufgabe ist umfassend: Exporteure in China sollten prüfen und feststellen, ob die exportierten Güter der Exportkontrolle unterliegen und die entsprechenden Endnutzer- und Endverwendungsdokumente überprüfen. Ausländische Importeure sollten ebenfalls prüfen, ob die aus China importierten Güter dem Exportkontrollgesetz unterliegen, um zu vermeiden, auf die Kontrollliste gesetzt und vom Handel mit China ausgeschlossen zu werden.

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