Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) bringt weitreichende neue Sorgfaltspflichten für Manager. Sie müssen im Rahmen einer Bemühungspflicht sicherstellen, Risiken im Zusammenhang mit der Verletzung von Menschenrechten und der Umwelt zu vermeiden und das Unternehmen grenzüberschreitend verantwortungsvoll zu führen. Das ab 2023 gültige Gesetz betrifft vorerst nur deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 greift das Gesetz bereits ab 1.000 Mitarbeitern. Es ist nicht auszuschließen, dass langfristig auch kleinere Unternehmen in die Pflicht genommen werden.
Das EU-Parlament geht noch weiter, es fordert ein Importverbot für Produkte, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen. Unternehmen sollten ihre gesamte Lieferkette deshalb gründlich auf mögliche Zwangsarbeit überprüfen und in schwerwiegenden Fällen eine geografische Verlagerung oder einen Rückzug erwägen. Es ist zu erwarten, dass ausländische Unternehmen, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen und in die EU exportieren, unter strenger Beobachtung der europäischen Behörden stehen werden. Sie können dadurch in ein Dilemma geraten: Die Befolgung des LkSG könnte in China als Verstoß gegen das neue Anti-Foreign Sanctions Law interpretiert werden, was zu empfindlichen Strafen führen könnte.
In China sind Verletzungen von Umwelt- und Arbeitsschutz-Standards keine Seltenheit. Unternehmen sollten bereits jetzt ihre chinesischen Lieferketten überprüfen und geeignete Compliance-Strukturen planen und implementieren. Lieferketten können investigativ überprüft werden, Zulieferer und Partner durch Audits gecheckt werden. Wir empfehlen, ein elektronisches Meldesystem einzuführen und alle Prüfungsergebnisse gerichtsfest zu dokumentieren.
Foto: Robert Scoble