Schutz geographischer Herkunftsangaben

Die EU hat eine neue Verordnung für Spirituosen verabschiedet, die Kennzeichnungsstandards definiert und den Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen (Geographical Indications, GI) im Vergleich zu Markenrechten stärkt. Sie wird nach der offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und bis 2021 weitgehend anwendbar sein.

Die neue Verordnung präzisiert die Normen für die Beschreibung und Etikettierung von Spirituosen und harmonisiert Angaben wie den maximal erlaubten Zuckergehalt. Hinsichtlich der Angaben zur geografischen Herkunft stärkt die Verordnung die GIs gegen kollidierende Marken. Im Vergleich zum TRIPS-Übereinkommen der WTO sieht die neue Verordnung für GIs zusätzliche sieben Jahre Schutz vor. Nach TRIPS  würde bei der Kollision einer geografischen Angabe mit einer Marke das Prinzip first-in-time, first-in-right gelten.

Bis dato entscheiden sich die meisten GI-Rechtsinhaber noch immer für den Schutz durch eine Kollektiv- oder Zertifizierungsmarke in China. Um die Kosten bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Rechte in China zu reduzieren, empfehlen wir kleineren GIs, über ihre regionalen oder nationalen Verbände zu agieren.

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