Blockchain revolutioniert auch den IP-Schutz

Die Europäische Kommission will das Potenzial der Blockchain-Technologie zur Bekämpfung von Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte in Supply-Chains ausloten.

Die Nutzung von Blockchain-Technologie, z.B. in Smart Contracts, ermöglicht mehr Transparenz in den Lieferketten. Durch die Supply-Chain Rückverfolgung via Blockchain, kann jedes physisches Gut eindeutig identifiziert und dessen Ursprung, Transport und Lieferungen genau nachverfolgt werden. Dermaßen transparente Lieferketten können in der Zukunft den Kampf gegen Kinderarbeit, moderne Sklaverei, aber auch gegen Produkt- und Markenpiraterie erleichtern. Bereits heute kommt die Blockchain-Technologie auf den globalen Märkten zum Einsatz: so  setzt Walmart die Blockchain-Technologie zur Echtzeitüberwachung von Supply-Chains in China ein, während die ersten E-Commerce Plattformen Blockchains zur Pirateriebekämpfung nutzen.

Im IP-Bereich entfaltet die Blockchain-Technologie also vor allem bei der Registrierung und Lizensierung von IP durch Smart Contracts ihren Nutzen. Bei der IP-Registrierung kann der Gebrauch von Blockchain Aufschluss über den Urheber, Besitzer und Nutzer von Copyrights geben. Jede Transaktion mit einem durch Blockchain gesicherten Werk ist in der Blockchain ersichtlich und unveränderlich, da die Blockchain nicht manipuliert werden kann. Hierdurch entsteht ein fälschungssicherer Beweis der Urheberschaft. Theoretisch kann so jeder die komplette Liste aller vorherigen Besitzer eines Werkes einsehen, inklusive aller Lizenzen, Unter-Lizenzen und Übertragungen. Binded und Ascribe sind Beispiele für Websites, die Blockchain in der zuvor beschriebenen Art und Weise benutzen und so Urhebern ermöglichen, Lizenzen zu verteilen und nachzuverfolgen, wer ihr Werk wie im Internet nutzt.

Auch zur Sicherung der Neuheit von IP-relevanten Erfindungen sind Blockchains einsetzbar. Die Neuheit ist ein wichtiger Faktor bei der Anmeldung von Patenten. Ist keine Neuheit gegeben, so wird kein Patent erteilt. Da der Eintrag nicht manipuliert werden kann, bietet eine derartige an Blockchain geknüpfte Veröffentlichung mehr Sicherheit und Transparenz, als beispielsweise die Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Magazin. Auf die Art ist die Anmeldung zur Patentierung durch einen Dritten ausgeschlossen, da zweifelsfrei der Urheber nachgewiesen werden kann. Der IP-Schutz wird hierdurch dezentralisiert und entbürokratisiert.

Es ist zu erwarten, dass auch Regierungen und internationale IP-Organisationen in nächster Zeit verschiedenste Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie sondieren. China beispielsweise hat bereits im Jahr 2015 Blockchain in den dreizehnten nationalen Fünf-Jahresplan zur Informatisierung (National Informatization Plan) aufgenommen – die Blockchain-Technologie soll zur Besteuerung und Ausstellung elektronischer Rechnungen verwendet werden.

Quelle: Die Europäische Kommission

Bild: Bitcoin Magazine

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