Bislang haben viele ausländische Unternehmen den Gang vor Gericht in China in Erwartung niedriger Schadensersatzzahlungen gescheut. Diese Unternehmen sollten nun aufhorchen.
Am 8. Dezember 2016 hat der Beijing IP Court dem chinesischen Unternehmen Watchdata im Rahmen eines Patentververletzungsverfahrens gegen das ebenfalls chinesische Unternehmen Hengbao eine Schadensersatzzahlung von 50 Millionen RMB (ca. 6,8 Millionen Euro) zugesprochen.
Gegenstand des Verfahrens war die Verletzung eines Erfindungspatentes der Firma Watchdata über eine Authentifizierungstechnologie für chinesische Banken per USB.
Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes war die so genannte „hybride“ Kalkulation, nämlich „Verkaufszahlen des Beklagten x Gewinnspanne des patentierten Produkts des Klägers“. Für diese Berechnung forderte das Gericht die insgesamt 15 Kunden des Beklagten auf, die Anzahl der gekauften USB-Dongles offenzulegen. Zwölf Banken kamen dieser Aufforderung nach. Drei Banken sowie der Beklagte selbst wollten keine Zahlen preisgeben. Für diese vier Fälle wurden Schätzungen des Klägers vom Gericht anerkannt.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass der IP Court für die Berechnung der Anwaltskosten erstmals eine Kalkulation basierend auf zeitlichem Aufwand akzeptiert hat. Dies dürfte zur Folge haben, dass dieses Urteil in vielen weiteren Verfahren zitiert und somit zu einem Präzedenzfall werden wird.
Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil international für Aufsehen sorgen wird und dass dadurch mehr ausländische Firmen den Gang vor chinesische Gerichte wagen könnten. Doch sollte nicht angenommen werden, dass derart hohe Schadensersatzzahlungen in China jetzt alltäglich werden. Um tatsächlich solche Summen zu erzielen, sind überzeugende gerichtsfeste Beweise und eine akribische Vorbereitung notwendig.
Bildquelle: english.cri.cn
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