China hat einen neuen Präzedenzfall: der Gerichtshof in Shenzhen Nanshan entschied zum ersten Mal in China, daß KI-generierte Texte in Form von Artikeln kreative Werke darstellen und damit einen Anspruch auf Urheberrechtsschutz haben.
In dem Fall veröffentlichte das klagende Unternehmen Shenzhen Tencent Computer System auf seiner Website einen Finanzartikel mit dem Titel Lunch Review: der Shanghai Index stieg um 0,11% auf 2671,93 Punkte – angeführt von Gesellschaften der Telekommunikation, Ölförderung und anderen Sektoren. Am selben Tag veröffentlichte auch das beklagte Unternehmen Shanghai Yingmou Technology einen Artikel, der in Titel und Inhalt mit dem Artikel des Klägers identisch war. Der Artikel des Klägers wurde automatisch von der Software Tencent AI Dreamwriter geschrieben.
Der Schlüssel für die Feststellung, ob der von der KI generierte Artikel ein schriftliches Werk darstellt, liegt in der Beurteilung, ob es sich bei dem Text um ein Original handelt. Nach Ansicht des Gerichts entsprach die äußere Ausführung des Artikels den Formerfordernissen schriftlicher Werke, und sein Inhalt spiegelte die Auswahl, Analyse und Beurteilung von Bestandsinformationen und Daten wider. Er erfüllte daher die gesetzlichen Anforderungen an ein schriftliches Werk und besaß Originalität. Das Gericht hat in diesem Fall auch bestätigt, daß der Artikel das Werk einer juristischen Person war.
Dieser Fall verdeutlicht die Schritte bei der Beurteilung der Originalität eines von Künstlicher Intelligenz generierten Objekts und wird eine Referenz für künftige Urteile in ähnlichen Fällen sein. Da China sich zunehmend auf die Entwicklung von KI konzentriert, gewinnen auch die rechtlichen Fragen an Bedeutung.