Im Januar 2020 tritt das Foreign Investment Law in Kraft. Die drei Gesetze, über die ausländische Investitionen in China bisher geregelt waren (Chinese-Foreign Equity Joint Venture Law (EJVL), Wholy Foreign-Owned Enterprise Law (WFOEL), Chinese-Foreign Contractual Joint Venture Law (CJVL)), werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.
Der Gesetzesentwurf wurde bereits seit 2015 diskutiert, doch die verabschiedete Version ist deutlich kürzer als vorherige Entwürfe. Zusammen mit der sehr hastigen Verabschiedung des neuen Gesetzes entsteht der Eindruck, dass das Ganze eine übereilte Reaktion auf den Handelskrieg mit den USA ist. Das neue Gesetz enthält einige Regelungen bzw. Andeutungen, die auf einen offeneren und transparenteren Markt abzielen, jedoch nicht ohne entsprechende Regelungslücken, die ein Zurückrudern der chinesischen Regierung erlauben.
Was regelt nun also dieses neue Gesetz für ausländische Investitionen? Auf den ersten Blick scheint der Schwerpunkt des Gesetzes auf einer Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Unternehmen und damit der weiteren Öffnung des chinesischen Marktes und mehr Transparenz zu liegen.
Das spiegelt sich vor allem in der gekürzten Negativliste der für Investitionen gesperrten oder nur bedingt offenen Branchen, die zwar schon lange existiert, jetzt jedoch das erste Mal ihren Weg in die Gesetzgebung gefunden hat, und dem Registrierungssystem, welches das vorherige System, in dem Investitionen erst offiziell genehmigt werden mussten, ersetzt.
Diese Regelungen sind jedoch nicht wirklich neu, sondern haben sich in der Praxis bereits über die letzten Jahre entwickelt. Interessant ist, dass bei den Branchen, die für ausländische Investitionen geöffnet wurden, auffällt, dass es sich hierbei zum Teil um Bereiche wie E-Commerce handelt, in denen ausländische Unternehmen heute kaum noch Chancen haben, es mit der chinesischen Konkurrenz aufzunehmen. Diese hat sich jahrelang ungestört und ohne ausländische Wettbewerber auf dem chinesischen Markt etablieren können.
Die größte Auswirkung auf ausländische Unternehmen dürfte die Aufhebung der drei Gesetze zu EJVs, WFOEs und CJVs haben. Das führt dazu, dass für ausländische Unternehmen jetzt die Regelungen des chinesischen Unternehmensgesetzes gelten. Das wiederum bedeutet, dass nicht mehr der Unternehmensvorstand höchstes Entscheidungsorgan ist, sondern die Gesellschafterversammlung. Alte JV Verträge werden dementsprechend angepasst werden müssen, wobei umfangreiche Verhandlungen mit den chinesischen Partnern kaum umgangen werden können.
Weitere Regelungen des neuen Gesetzes sollen Anreize für ausländische Investitionen schaffen. So wird ausländischen Unternehmen erlaubt, an Ausschreibungen teilzunehmen oder bei der Standardsetzung mitzuwirken. Es bleibt abzuwarten, ob die notwendigen Ausführungsbestimmungen, um die Versprechungen des neuen Gesetzes in die Realitäten umzusetzen, tatsächlich erlassen werden, oder ob es bei vagen Andeutungen und Versprechungen bleiben wird. Spannend bleibt auch, ob China die weite Definition von ausländischen Investitionen nutzen wird, um das Gesetz auch auf ausländische Investitionen in beschränkten Branchen über s. g. Variable Interest Entities (VIE) anzuwenden.
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Ein Kommentar zu „China’s neues Gesetz für ausländische Investitionen“