Im Bereich Arzneimittel und Chemikalien können Fehler in den Versuchsdaten einer Patentanmeldung in China dazu führen, dass die Gültigkeit des Patents angezweifelt wird. Das Höhere Volksgericht Peking hat in mehreren Fällen bekräftigt, dass das Einreichen von unvollständigen oder falschen Daten gegen das „quid pro quo“ Prinzip bei der Offenlegung der Patentdaten verstoße und hat auf Grundlage dessen Patente für nichtig erklärt.
Im Lichte dieses neuen Trends zur strengeren Überprüfung von Versuchsdaten nicht nur in Gerichtsverfahren sondern auch durch das CNIPA bei der Anmeldung der Patente ist es ratsam, quantitative Daten zur Leistung und Ergebnissen anstelle von generischen qualitativen Feststellungen einzureichen und diese sehr sorgfältig auf Fehler zu untersuchen. Beim gleichzeitigen Einreichen mehrerer Patentanmeldungen mit sich überschneidenden oder ähnlichen experimentellen Daten sollte sehr gründlich überprüft werden, dass sich aus den Daten keine Widersprüche oder Inkonsistenzen ergeben.
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