Cybersicherheitsgesetz: Chinas Polizei darf ausländische Unternehmen überprüfen

In China tritt am 1. November 2018 eine neue Regelung zu dem 2017 verabschiedeten Cybersicherheitsgesetz in Kraft: Public Security Bureaus (PSB, die staatliche Polizei) können Unternehmen zukünftig auf ihre Einhaltung des Cybersicherheitsgesetzes überprüfen. Davon betroffen sind Internetanbieter und Firmen, die das Internet nutzen. Die chinesischen Polizeibehörden erhalten damit potentiellen Zugang zu einer Vielzahl hoch sensibler Unternehmensdaten.

Die sog. „Vorschriften zur Cybersicherheits-Überwachung und -Untersuchung der Behörde für Öffentliche Sicherheit“ ermächtigen die PSB, Durchsuchungen sowohl vor Ort als auch „aus der Ferne“ – also über das Internet – durchzuführen. Kontrolliert wird beispielsweise, ob ein Datenschutzbeauftragter ernannt wurde, geeignete technische Schutzmaßnahmen vorhanden sind oder ob Daten illegal weitergegeben werden.

Die Polizei hat dabei das Recht, alle Räume des Unternehmens zu betreten, relevante Dokumente zu sichern und Verantwortliche zu befragen. Internet-Untersuchungen müssen von der Polizei im Voraus angekündigt werden. Wie lange im Voraus ist jedoch unklar. Kooperieren Unternehmen nicht mit den Behörden, müssen sie mit Bußgeldern rechnen.

Die Regelung beinhaltet keine neuen Anforderungen an Unternehmen sondern legt lediglich fest, wie die chinesische Justiz das im letzten Jahr verabschiedete Cybersicherheitsgesetz durchsetzen will. Jedoch wurde der Begriff „Internetbetreiber“ (network operators) durch „Internet-nutzende Unternehmen“ (network-using entities) ersetzt. Das legt die Vermutung nahe, dass praktisch jedes Unternehmen unter den Begriff eines „Internet-nutzenden Unternehmens“ fallen wird und somit auch untersucht werden kann.

Mit der neuen Regelung schafft es China ein weiteres Mal, seinen Zugriff auf Unternehmensdaten auszubauen. Westliche Firmen sollten dies unbedingt zur Kenntnis nehmen und sich auf mögliche Untersuchungen vorbereiten. Grundsätzlich empfehlen wir allen Unternehmen mit Standorten in China, ihre Betriebe auf die Einhaltung des Cybersicherheitsgesetzes zu überprüfen und, falls nötig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Externer Link zur kompletten Regelung (Englisch)

Quelle: Ministry of Public Security (PRC), Bild: Intermediate People’s Court Huainan

 

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