Chinas Überholspur für Patente

China gibt beim IP-Schutz weiter Gas: Am 1. August 2017 sind die Verwaltungsmaßnahmen für die vorrangige Prüfung von Patentanmeldungen in Kraft getreten. Ihr Ziel ist, das Spektrum der Technologien zu erweitern, die für eine vorrangige Prüfung in Frage kommen. Dazu kommt, die Antragstellung bei Gebrauchsmustern und Designpatenten zu vereinfachen und zu beschleunigen. So ist der Antragsteller nicht mehr verpflichtet, Berichts- oder Empfehlungsschreiben von Behörden vorzulegen. Die vorrangige Prüfung von Patentanmeldungen gilt in Bereichen wie dem Umweltschutz, der Energieeinsparung, neuen IT-Technologien, der Biotechnologie, dem Hightech-Anlagenbau, den neuen Energien, neue Werkstoffen, Energiefahrzeugen und der intelligenten Fertigung.

Bemerkenswert ist dabei, das chinesische Unternehmen mittels dieser Maßnahmen direkt dazu ermutigt werden, ihre Patente auch im Ausland anzumelden. Denn die Verfahren zur Erstreckung von in China erteilten Patenten in andere Länder qualifizieren sich automatisch für die vorrangige Prüfung. Wenn chinesische Unternehmen also proaktiv ihre Patente auch international anmelden, können sie durch die neuen Maßnahmen schnellstmöglich Patentschutz genießen.

Quelle: http://www.sipo.gov.cn

Bild: 4ever.eu

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