China hat eine Verordnung des Staatsrats über die Behandlung auslandsbezogener Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums erlassen, die auslandsbezogene Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums regelt. Mit der neuen Verordnung hat China einen deutlich protektionistischeren Rechtsrahmen geschaffen, der weit über klassische Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes hinausreicht. Sie bezeichnet IP explizit als kritisches Instrument Chinas in der Entwicklung von Zukunftstechnologien.
Für europäische Unternehmen mit Aktivitäten in China ergeben sich daraus sowohl juristische als auch strategische Herausforderungen. So wird etwa die internationale Zusammenarbeit bei der Beweiserhebung eingeschränkt, da China laut Artikel 12 nur unter Berücksichtigung seiner eigenen Gesetze mit ausländischen Behörden kooperiert. Dies kann für europäische Unternehmen, die in grenzüberschreitenden IP-Verfahren auf Beweise aus China angewiesen sind, zu erheblichen Verzögerungen führen.
Zudem erklärt Artikel 13, dass chinesische Vorschriften zu Technologietransfer, Datenschutz, Staatsgeheimnissen und Privatsphäre Vorrang haben, was bedeutet, dass Anfragen auf Datenherausgabe selbst bei vorliegenden ausländischen Gerichtsbeschlüssen abgelehnt werden können. Besonders relevant für die Vertragsgestaltung ist Artikel 14, der es chinesischen Behörden erlaubt, bestimmte ausländische IP-Praktiken als unlauteren Wettbewerb zu untersuchen. Dazu gehören Klauseln, die chinesische Lizenznehmer daran hindern, die Gültigkeit von Schutzrechten anzufechten, ebenso wie Zwangslizenzierungen oder Rücklizenzierungspflichten. Solche Klauseln sind in vielen europäischen Lizenzmodellen Standard, könnten künftig in China jedoch rechtlich problematisch sein.
Darüber hinaus birgt die Verordnung ein erhebliches geopolitisches Risiko: Artikel 15 erlaubt gezielte Gegenmaßnahmen gegen Länder, die als diskriminierend gegenüber China wahrgenommen werden, und Artikel 16 untersagt chinesischen Unternehmen die Unterstützung solcher Verfahren. Sollte Europa also im Rahmen von EU-Gesetzgebung oder Sanktionen als diskriminierend gelten, könnten europäische Firmen in China mit Repressalien bei IP-Verfahren oder im Marktzugang konfrontiert werden. Hinzu kommt, dass der Geltungsbereich der Verordnung unklar bleibt, insbesondere in Bezug auf die Definition auslandsbezogener Streitigkeiten. Die Rechtsunsicherheit steigt vor allem bei internationalen Lieferketten, Joint Ventures oder Forschungsvorhaben.
Vor diesem Hintergrund müssen europäische Unternehmen in China ihre IP-Strategie überdenken und anpassen. Vertragswerke sollten auf kritische IP-Klauseln geprüft und Verträge neu gestaltet werden. Die vertragliche Regelung der Zusammenarbeit in Joint Ventures sollte klar definierte Rollen und Technologiegrenzen umfassen. Eigene Schutzrechte wie Marken und Patente sollten konsequent in China registriert und Know-how durch interne technische Schutzmaßnahmen gesichert werden. Im Bereich des Daten- und Technologietransfers gilt es, die Kompatibilität mit chinesischem Recht zu gewährleisten, gegebenenfalls durch lokale Hosting-Lösungen.
Unternehmen sind zudem gut beraten, sich nicht an Verfahren zu beteiligen, die aus chinesischer Sicht als diskriminierend gelten könnten. Schließlich empfiehlt sich der Aufbau eines Frühwarnsystems, um politische und rechtliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und intern angemessen reagieren zu können. Insgesamt zeigt die neue IP-Verordnung, dass geistiges Eigentum in China zunehmend auch als geopolitisches Instrument verstanden wird. Für europäische Mittelständler bedeutet das: mehr Unsicherheit, höherer juristischer Aufwand und die Notwendigkeit, lokale Compliance- und IP-Strategien neu auszurichten.
Quelle: Staatsrat der Volksrepublik China
