In China gibt es eine ganze Reihe von Einschränkungen für die Registrierung von Marken. Sie haben den Zweck, die öffentliche Ordnung, nationale Symbole und internationale Abkommen zu schützen sowie diskriminierende oder irreführende Marken zu verhindern.
Nicht für die Registrierung zugelassen sind Marken, die identisch oder ähnlich mit den Namen, Flaggen oder Emblemen von Ländern oder nationalen und internationalen Organisationen sind – es sei denn, es liegt die ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Regierung oder Organisation vor. Auch Marken, die rassistisch diskriminierend sind oder gegen sozialistische Moralvorstellungen verstoßen, sind nicht registrierbar. Darüber hinaus können geografische Namen von Verwaltungsregionen sowie Marken, die lediglich die generischen Namen oder Eigenschaften von Waren beschreiben, nicht registriert werden.
In einigen Fällen kann eine Marke nach ihrer Verwendung bestimmte Merkmale entwickeln, die ihre Identifizierung erleichtern. In solchen Fällen kann sie trotz der vorherigen Einschränkungen für die Registrierung als Marke zugelassen werden. Ein Beispiel ist eine Farbkombinationsmarke. Antragsteller müssen ausreichende Beweise vorlegen, die belegen, dass diese Farbkombinationsmarke durch langfristige oder umfassende Nutzung signifikante Merkmale erlangt hat und dadurch in der Lage ist, die Herkunft von Waren und Dienstleistungen zu identifizieren und zu unterscheiden. Das bedeutet, dass Personen beim Anblick der Farbkombination sofort an eine bestimmte Quelle denken anstatt nur an die Farbkombination selbst.
China versucht mit diesen Bestimmungen, ein faires und rechtskonformes Markenregister zu schaffen. Durch die Einhaltung der Regeln soll sichergestellt werden, dass eingetragene Marken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bei den Verbrauchern keine Verwechslungen oder Missverständnisse verursachen.
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