Epidemiebedingte Markenanmeldungen werden in China abgelehnt

Es war zu erwarten: In China werden im Zusammenhang mit der Epidemie von unzähligen Personen und Unternehmen Marken mit Bezug zu Corona angemeldet. Bis zum 16. März 2020 gingen bei der China National Intellectual Property Administration (CNIPA) diesbezüglich mehr als 1.580 Markenanträge ein, von denen 328 abgelehnt wurden.

CNIPA weist Markenanmeldungen wie „火神山“, „雷神山“ (Name von Krankenhäusern) oder „李文亮“ (Namen von Ärzten) mit der Begründung zurück, dass sie der sozialistischen Moral oder den Sitten schaden oder andere nachteilige Auswirkungen haben. Sie verstoßen damit gegen Artikel 10.1 (8) des chinesischen Markengesetzes. Markenanmeldungen wie „新冠消毒“ (Coronavirus-Desinfektion) für Produkte der Klasse 5 oder medizinische Dienstleistungen der Klasse 44 werden aufgrund des Artikels 10.1 (7) in Bezug auf die Qualität oder den Ursprung von Waren als trügerisch und leicht irreführend abgelehnt.

Aufgrund der Offenlegung von Antragsinformationen und Disziplinarmaßnahmen haben sich viele Antragsteller inzwischen öffentlich entschuldigt und 866 Markenregistrierungsanträge, die im Zusammenhang mit der Epidemie stehen, auf eigene Initiative zurückgezogen. Derzeit gibt es noch mehr als 390 Markenanmeldungen, die das gesetzliche Prüfungsverfahren noch nicht durchlaufen haben. CNIPA hat erklärt, keine unmoralischen Markenanmeldungen zuzulassen, die Markenagenturen streng zu kontrollieren und illegale Vorgänge an die lokalen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

Quelle: China National Intellectual Property Administration

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