Geographische Herkunftsbezeichnungen: Das Schutzabkommen kommt 2020

Neue Perspektiven für die Bekämpfung falscher Angaben bei Lebensmitteln und Getränken: Der europäisch-chinesische Verhandlungsmarathon zum Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen ist offiziell abgeschlossen. Das Abkommen, das noch rechtlich geprüft wird und das Europäische Parlament und den Rat passieren muss, wird 2020 in Kraft treten.

Grundlage des Abkommens ist eine Liste mit jeweils zehn geografischen Angaben, die im Jahr 2012 registriert und geschützt wurden – darunter der italienische Schinken Prosciutto di Parma, der Scottish Farmed Salmon und der französische Käse Roquefort. Die jetzt vereinbarte Liste umfasst 100 europäische Produkte, deren geographische Angaben künftig auch in China gelten. Im Gegenzug werden 100 chinesische geografische Angaben in der EU geschützt.

Die EU-Liste der in China geschützten geografischen Angaben umfasst Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Ouzo, Polska Wódka, Porto und Queso Manchego. Auch bayerisches Bier sowie Wein aus Rheinhessen, Franken und von der Mosel sind in China künftig vor Nachahmung geschützt. Zu den chinesischen Erzeugnissen zählen beispielsweise die Pixian-Bohnenpaste Pixian Dou Ban, der weiße Tee Anji Bai Chaa, der Reis Panjin Da Mi und der Ingwer Anqiu Da Jiang.

Das neue Abkommen eröffnet den europäischen Herstellern geographisch gekennzeichneter Lebensmittel und Getränke in der Bekämpfung der weiter wachsenden Marken- und Produktpiraterie völlig neue Perspektiven. Auf seiner Basis ist es jetzt möglich, in China erfolgreich gegen Fälscher zu ermitteln und mit großen Erfolgschancen Rechtsmittel einzulegen.

Quelle: Europäische Kommission

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