Seit Ende April 2019 gilt in China das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in seiner neuen Fassung. Es ist eines in der Reihe der Gesetze, die im Zuge der Verbesserung des IP-Schutzes in China überarbeitet wurden.
In unserem letzten Blogbeitrag (Link) haben wir die Änderungen im Markengesetz der Volksrepublik China analysiert, bei denen fragwürdig ist, wie groß die praktische Relevanz in der Rechtsprechung tatsächlich sein wird. Im Gegensatz dazu wurde im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ein kompletter Paragraph eingefügt, der sehr direkte und konkrete Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben dürfte. Er regelt die Beweislast in Zivilklagen wegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen (Trade Secrets) und senkt die Hürden für einen erfolgreichen Prozess.
Bisher lag die Beweislast eines Trade Secret Prozesses vollumfänglich beim Rechtsinhaber. Dieser musste nicht nur nachweisen, dass die Trade Secrets entsprechend der Vorgaben geschützt waren, sondern auch, dass die durch den Prozessgegner veruntreuten Informationen tatsächlich Geschäftsgeheimnisse darstellen und illegal erlangt wurden.
Diese Anforderungen wurden jetzt auf ein realistischeres Maß begrenzt: Kann der Kläger nachweisen, dass die Informationen geschützt wurden und prima facie Beweise einer Verletzung des Trade Secrets vorbringen, so geht die Beweislast auf den Prozessgegner über. Dieser muss dann seinerseits nachweisen, dass die betreffende Information kein Geschäftsgeheimnis gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist. Dasselbe gilt für den Nachweis des Diebstahls oder der Veruntreuung. Nach dem vorläufigem Nachweis der Rechtsverletzung, dass beispielsweise die andere Partei Zugang zu den Informationen hatte und diese veröffentlicht oder genutzt wurden, liegt es am Prozessgegner, Gegenbeweise vorzubringen. Dieser muss zeigen, dass keine Verletzungshandlung vorliegt.
Eine weitere sehr günstige Änderung ist, dass nicht nur Geschäftsbetreiber für die Veruntreuung oder den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen zur Haftung gezogen werden kann, sondern jede natürliche oder juristische Person.
Die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist ein wichtiger Puzzlestein in der Verbesserung des IP Schutzsystems in China. Doch auch hier bleibt die praktische Umsetzung durch die Gerichte abzuwarten. Bisher liegt uns kein auf der neuen Regelung basierendes Urteil vor.
Ein Kommentar zu „Chinas revidiertes Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Stärkung der Trade Secrets“