Sind Farben in China markenfähig?

Der französische Schuh- und Taschendesigner Christian Louboutin ist durch sein ikonisches Schuhdesign – himmelhohe Absätze und rote Schuhsohlen – weltweit bekannt geworden. Die Marke für die rote Sohle wurde schon 2010 in den Beneluxstaaten eingetragen, 2013 folgte die explizite Eintragung für hochhackige Schuhe. Vor einigen Jahren ist Louboutin gegen die niederländische Deichmann-Tochter Van Haren vor Gericht gezogen und bekam nach einem längeren Kampf im Juni 2018 vom EuGH schließlich Recht für die Nutzung der roten Farbe mit der Begrenzung der Farbe durch die Form der Sohle.

Louboutin versuchte seit 2010, den Markenschutz für rote Schuhsohlen auf China auszuweiten. Jetzt kam die Entscheidung des Oberen Volksgerichts in Beijing: die vorher stets zur Ablehnung des Markenantrags genutzte Argumentation sei fehlerhaft, und die Kombination aus einer einzelner Farbe und der konkreten Position innerhalb der Aufmachung – also auf der Sohle eines hochhackigen Schuhs – sei markenfähig.

Der Erfolg von Christian Louboutin ist für westliche Unternehmen ein Präzedenzfall. Das Urteil erlaubt zum ersten Mal, in China eine einzelne Farbe zum Schutz des Originalprodukts anzumelden. Es öffnet westlichen Unternehmen die Tür, den Markenschutz auch für nicht-traditionelle Marken mit ausreichender Unterscheidungskraft zu erreichen. Weitere Anmeldungen mit Angabe der Position einer Farbe auf dem Produkt werden folgen. Der Zeitpunkt ist günstig, um jetzt eigene Farbmarken auf dem chinesischen Markt besser zu schützen.

Quelle: Xinhua.

Bild: WIPO

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