Entscheidet sich ein ausländisches Unternehmen, seine Marke auf dem chinesischen Markt anzumelden, wird seine Anmeldung nicht selten vom Amt abgelehnt. Der Grund: ein chinesisches Unternehmen oder eine Privatperson hat die ausländische Marke schon früher registrieren lassen, um daraus Kapital zu schlagen. Der Vorgang ist als Marken-Hijacking bekannt, bei dem ein chinesischer Anmelder bekannte westliche Marken auf Vorrat anmeldet und die Rechtsinhaber später zu einem teuren Kauf der IP-Rechte zwingt. Meistens versucht der Rechtsinhaber dann, den Widerspruch gegen die Ablehnung der eigenen und die Löschung der gegnerischen Marke wegen Nichtbenutzung einzureichen – oft ohne Erfolg.
Jetzt hat das chinesische Markenzeichen-Prüfungskomitee (Trademark Review and Adjudication Board – TRAB) bessere Schutzmöglichkeiten gegen bösgläubige Anmeldungen in Aussicht gestellt. In bestimmten Fällen soll dem Rechtsinhaber durch die vorübergehende Aufhebung der Überprüfung der abgelehnten Marke und des Widerspruchs Zeit gegeben werden, gegen bösgläubige Anmeldung vorzugehen. Die Voraussetzung ist, dass die Einreichung der Non-Use-Cancellation der gegnerischen Marke zeitlich vor der Anmeldung der Originalmarke liegt.
Ausländische Markeninhaber müssen deshalb frühzeitig eine genaue Recherche nach möglichen Sperranmeldungen durchführen und eventuell vorhandene Hindernisse für die eigene Anmeldung aus dem Weg räumen. Dabei entscheiden chinesische Prüfer oft zugunsten der sogenannten Teillöschungen: die gegnerische Marke wird nur in Bezug auf bestimmte Produkte oder Produktgruppen und nicht als Anmeldung in ihrer Gesamtheit angegriffen. Diese Strategie ist akzeptabel, wenn die eigene Marke nur für einige wichtige Produktgruppen blockiert wird. Bei eindeutigen Piraterie-Fällen muss man natürlich versuchen, die gesamte Marke zu löschen.
Bild: „Trump-Toiletten“ – auch ein Beispiel von Marken-Hijacking, Quelle – South China Morning Post