Zweck der DSGVO ist es, den Datenschutz EU-weit zu harmonisieren und dadurch zu erleichtern. Das hat die Verordnung auch geschafft – aber nur teilweise. Für den EU Bürger ist es inzwischen wesentlich leichter, zu erfahren, wer seine Daten wo und wie lange speichert und zu welchem Zweck. In anderen Bereichen hat die DSGVO jedoch genau das Gegenteil von dem bewirkt, was sie sollte.
So ist es wesentlich schwieriger geworden, Cyberkriminalität, beispielsweise den Online-Verkauf gefälschter Produkte in der EU, zu bekämpfen. Das liegt daran, dass es nicht mehr möglich ist, auf WHOIS Informationen zum Registranten einer Website einzusehen. E-Mail-Adressen und weitere Kontaktdaten sowie Namen dürfen nach der DSGVO nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden.
Das behindert die Bemühungen, Cyberkriminelle aufzuspüren. Bisher war es ein einfacher erster Schritt, auf WHOIS zu prüfen, wer der Anmelder einer Website mit gefälschten Produkten ist. Die neue Verordnung ermöglicht es den Kriminellen jetzt, sich hinter ihren Webseiten zu verstecken und anonym zu bleiben.
Es ist weiterhin möglich, an die relevanten Informationen zu kommen, wenn man Webseiten nach Hinweisen durchforstet und mit den gewonnenen Informationen weitere Nachforschungen anstellt. Der Arbeitsaufwand ist aber wesentlich größerer als bei der Suche auf WHOIS.
Bild: bgr