Mehr Schadensersatz bei IPR-Verletzungen

Rückenwind für Chinas Unternehmertum: Der Oberste Volksgerichtshof hat ein Dokument veröffentlicht, das die Eigentumsrechte von Unternehmern schützt und ihre Autonomie in Managementfragen stärkt. Das Circular on Creating a Favorable Legal Landscape to Facilitate Innovation and the Start-Up of Entrepreneurs by Leveraging the Adjudicatory Function of the Court umfasst auch den Schutz von IP und die Bewusstseinsbildung bei Unternehmern bezüglich rechtlicher Fragestellungen.

Beim Schutz des geistigen Eigentums werden die Beschaffung von Beweismitteln in IP-Prozessen erleichtert und die Effizienz der Prozessführung gesteigert. Das so genannte Three-in-One System sieht vor, alle drei Typen von IP-Fällen, also zivil-, administrativ- und strafrechtliche, in der ersten Instanz und der Berufung einer Abteilung desselben Gerichts zu bearbeiten. Der Schutz von Trade Secrets wird erweitert, wobei die Rechte der Mitarbeiter stärker berücksichtigt werden.

Beim Schadensersatz wird ein Mechanismus für die gerichtliche Festlegung angemessener Zahlungen festgelegt, und die Möglichkeiten von Strafschadensersatzzahlungen durch Fälscher werden abgewogen. Unterm Strich sollen Schadensersatzzahlungen bei IP-Verletzungsprozessen erheblich steigen. Die Festlegung der Beträge soll in erster Linie auf dem Marktwert des geistigen Eigentums basieren. Dadurch sollen der Rechteinhaber kompensiert, der Fälscher bestraft und das Counterfeiting insgesamt teurer gemacht werden.

Das Ziel des Obersten Volksgerichtshofs ist es, das Gefälle zwischen den geringen Kosten der Fälscher und den hohen Ausgaben der Originalhersteller für die Durchsetzung ihrer Rechte zu verringern. Das scheint zu gelingen, wie unsere Projekterfahrung bestätigen. Die in China erreichbaren Schadensersatzzahlungen steigen seit einiger Zeit deutlich.

Bild: Der Oberste Volksgerichtshof der Volksrepublik China

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