Sind registrierte Designs die neuen Patente?

Die Entwicklung der Märkte verändert auch die Nachfrage nach Schutzrechten. Eingetragene Designs drängen sich in vielen  Branchen immer weiter in den Vordergrund – auch bei Industriegütern.

Von Sophia Charlotte Fuchs

Reife Technologien und Inflation der Marken bringen es mit sich: Die Form- und Farbgestaltung von Produkten sind heute in vielen Branchen die zentralen Erfolgsfaktoren im Wettbewerb. Das gilt für Konsum- und Industriegüter gleichermaßen. Technik und Funktionalität stehen nicht mehr alleine im Fokus der Nachfrage was letztendlich zählt sind Ästhetik, Design und Individualität.

Das Design macht nicht nur den kaufentscheidenden Unterschied, es generiert auch Marken. Der kontinuierliche Anstieg internationaler Anmeldungen von Designschutzrechten, besonders in China, ist ein eindrucksvoller Beleg für die zunehmende Bedeutung der Form- und Farbgestaltung im globalen Wettbewerb.

Das Wachstum der Anmeldungen beim chinesischen und den internationalen Patentämtern zeigt, dass besonders die chinesischen Unternehmen jetzt auf Designs als Differenzierer im Wettbewerb setzen. Es ist offensichtlich, dass chinesische Unternehmen bei ihrer globalen Expansion in erster Linie auf Formen und Farben setzen.

Deutsche Unternehmen sollten die aktuellen Trends und internationalen Anmeldungen prüfen, bevor sie Produkte neu gestalten.  Dies ist häufig nicht der Fall, es wird davon ausgegangen, dass das eigene Produkt einzigartig ist. Anspruchsvoll wird es bei internationalen Anmeldungen. Hier ist zu prüfen, in welchem Land ein Design auf welche Art geschützt werden kann und soll – als Registriertes Design (früher: Geschmacksmuster), Copyright, 3D-Marke oder über das Arrangement als Trade Dress?

Eine gute Strategie zum internationalen Designschutz beinhaltet auch, wie ein Design registriert werden soll – durch Bilder / Fotos, Linedrawing oder computeranimierte Filme. Hier gibt es markante Unterschiede und Restriktionen. China erlaubt zum Beispiel kein „Transparent Shading“, was den Designschutz bei elektronischen Geräten erschwert. Auch sind die Fristen zur Registrierung nach der Veröffentlichung des Designs unterschiedlich.

Die Nachfrage nach Schutzrechten für 3D-Druck oder auch virtuellen Designs wie Figuren, animierte oder fixe Icons entwickelt sich rasant. So werden grafische Benutzeroberflächen (Graphical User Interface, GUI) genauso wie Doppelklicken und Streichen auf einer Bildschirmoberfläche oder auch Icons weitgehend durch Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster geschützt. Sie sind im Bereich der Designs das Gebiet, das am schnellsten wächst.

gui

GUI – Geschmacksmuster                                          GUI – Gebrauchsmuster

Designs erfolgreich zu schützen ist heute herausfordernder als je zuvor. In den einzelnen Ländern gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Präferenzen, die beachtet werden müssen. Während die USA bei Design-Anmeldungen eher Bilder und Strichzeichnungen bevorzugen, sind in China Schraffierungen bei Strichzeichnungen verboten.

Die Schnelllebigkeit von Funktionen, Apps und GUI zeigt, wie wichtig das registrierte Design als Ergänzung zum Patent geworden ist.

Weitere Informationen: CHINABRAND CONSULTING, Grashofstraße 3, D-80995 München, Sophia Ch. Fuchs, Business Analyst, Tel. 089 – 321 212 80, scfuchs@chinabrand.de

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