Am 26. Februar hat das Internetgericht in Guangzhou ein wegweisendes Urteil in Bezug auf generative KI-Dienste gefällt, die das Urheberrecht Dritter verletzen. Danach wurde eine nicht genannte Plattform für Artificial Intelligence Generated Content (AIGC) für schuldig befunden, ein Bild erzeugt zu haben, das der bekannten Comic-Figur Ultraman ähnelt. Der Urheberrechtsinhaber, Tsuburaya Productions Co., Ltd., hat mit dem Kläger Shanghai Xinchuanghua Culture Development Co., Ltd. eine Autorisierungsvereinbarung unterzeichnet, in der die Urheberrechte an den Ultraman-Serienbildern exklusiv an den Kläger übertragen werden und dem Kläger das Recht zur Durchsetzung dieser Rechte gewährt wird. Dies ist das weltweit erste Urteil gegen eine Plattform, die KI für die Generierung von Bildern einsetzt.
Das Gericht hat entschieden, dass Anbieter von generativen KI-Diensten bestimmte technische Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erzeugung von Bildern zu verhindern, die dem Werk des Rechteinhabers wesentlich ähnlich sind. Darüber hinaus sollte die Plattform eine angemessene Sorgfaltspflicht erfüllen – einschließlich der deutlichen Kennzeichnung von Kreationen, der Warnung vor potenziellen Risiken und der Einrichtung eines Beschwerde- und Berichtsmechanismus,
Unter bestimmten Voraussetzungen sind sowohl von Endbenutzern als auch von Modellanbietern generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt. Ob die von KI-Dienstleistern generierten Inhalte Urheberrechte verletzen, ist eine praktische Frage, die die Gerichte klären müssen. Das Urteil des Guangzhou-Internetgerichts liefert erstmals eine klare gerichtliche Antwort auf diese Frage. Es ist ein wichtiger Schritt in der Klärung der rechtlichen Aspekte der KI-Nutzung.
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