Am 16. Juni veröffentlichte der chinesische Staatsrat eine neue Negativliste für Auslandsinvestitionen, um den Marktzugang für ausländische Unternehmen weiter zu erleichtern. Diese neue Regulierung tritt am 10. Juli in Kraft und ersetzt damit die alte, im April 2015 herausgegebene Liste.
Die neue Negativliste umfasst 15 Sektoren wie Bergbau, kommerzielle Dienstleistungen, die fertigende Industrie, Groß- und Einzelhandel sowie den Finanzsektor, die 40 Kategorien und 95 spezielle Maßnahmen beinhalten. Die neue Liste hebt Beschränkungen in zehn Kategorien und für 27 Maßnahmen auf, unter anderem in den Bereichen Luftfahrt, Wasserstraßenverkehr, Bankdienstleistungen und Bildung.
Gemäß der Mitteilung des chinesischen Staatsrates sollen die Felder, die nicht unter die Negativliste fallen, weiterhin den bestehenden Regelungen folgen, wie z.B. die Bereiche nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder Kultur. Für Investitionen in die nicht verbotenen Sektoren auf der Liste ist eine spezielle Genehmigung notwendig. Für alle Branchen, die nicht in der neuen Liste aufgeführt sind, werden ausländische Investoren in Chinas Freihandelszonen mit den inländischen Unternehmen gleichberechtigt behandelt.
Quelle: english.gov.cn / Electronic communication platform of the State Council of the People’s Republic of China