Das geänderte chinesische Markengesetz könnte eines der großen Hindernisse bei der Durchsetzung von Markenrechten in China lösen: das Trademark Squatting, die bösgläubige Registrierung von Marken in der Absicht, sie dem Inhaber der Originalmarke später teuer zu verkaufen. Der zentrale neue Absatz im Artikel 4 Markengesetz lautet: Anmeldungen für bösgläubige Markeneintragungen, die nicht zur Benutzung bestimmt sind, werden abgelehnt. Das geänderte Markengesetz tritt am 1. November 2019 in Kraft.
Die Erwartungen, dass mit dieser Änderung das Trademark Squatting jetzt einfacher bekämpft werden kann, sind groß. Es dürfte für das Markenamt aber kaum möglich sein, festzustellen, ob eine Marke bösgläubig angemeldet wird oder zur legalen Verwendung – es sei denn, es handelt sich um eine einfache Kopie einer bereits bestehenden und relativ bekannten Marke.
Die Rules to Strengthen the Administration of Trademark Application Activities sollen das Markenamt bei dieser Einschätzung unterstützen. Sie verpflichten jeden Anmelder, die Notwendigkeit der Eintragung zu belegen. Wenn keine geplante Nutzung nachgewiesen werden kann, muss das Markenamt die Anmeldungen abweisen. Abgelehnt werden auch wiederholte Anmeldungen und die Einreichung auffällig vieler Anmeldungen innerhalb kurzer Zeit. Problematisch ist, dass die Verordnung viele unklare Bestimmungen enthält. So ist beispielsweise nicht definiert, welche Arten von Beweisen für die Notwendigkeit einer Markeneintragung akzeptiert werden. Möglicherweise bleibt es also weiterhin beim Rechtsinhaber, die zu Unrecht registrierte Marke auf Basis des Artikels 4 Markengesetz löschen zu lassen.
Die zweite wichtige Änderung ist die Erhöhung des Schadensersatzes. Die Entschädigung für die bösgläubige Markennutzung kann nun bis zum fünffachen des erlittenen Schadens betragen (vorher max. dreifach). Auch die Obergrenze für die Entschädigung wurde von RMB 3.000.000 (EUR 386.000) auf RMB 5.000.000 (EUR 643.000) angehoben – was nicht nur für die Rechteinhaber eine gute Nachricht ist, sondern auch allgemein eine wichtige Botschaft. Die Bekämpfung von Markenverletzungen wird ernster genommen. Nach der letzten Änderung des Markengesetzes, mit der die Entschädigungsobergrenze von 500.000 RMB auf 3.000.000 RMB angehoben wurde, sind die gewährten Entschädigungsbeträge deutlich gestiegen. Auch im Jahr 2018 haben unsere Fälle gezeigt, dass die Gerichte häufiger höhere Entschädigungen gewähren.
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Ein Kommentar zu „Änderungen des chinesischen Markenrechts: Verhinderung bösgläubiger Anmeldungen“